Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Schweizer GmbH wird durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder Gesellschaften gegründet und hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die GmbH muss durch eine Person vertreten werden, die einen Wohnsitz in der Schweiz hat, wobei es unerheblich ist, ob es sich um einen Ausländer oder Schweizer handelt.
Das Stammkapital einer GmbH beträgt min. CHF 20'000.00 und muss voll liberiert sein. Es besteht keine gesetzliche Obergrenze. Der Mindestnennwert der Stammanteile beträgt CHF 100.00. Die Aufteilung unter den Gesellschaftern kann frei gewählt werden. Jeder Gesellschafter kann mehr als ein Stammanteil halten.
Die drei Organe einer GmbH:
- die Gesellschaftsversammlung
- die Geschäftsführung
- die Revisionsstelle
Vorteile einer GmbH
Der grösste Vorteil einer Schweizer GmbH liegt in der Flexibilität im Innenverhältniss. In den Statuten können sich die Gesellschafter gegenseitig Rechte einräumen und Pflichten auferlegen wie z.B. Konkurrenzverbot, Vorkaufsrechte, Nachschusspflichten, Leistungs-, Beitrags- und Unterlassungspflichten usw.. Dies führt zu einer sehr engen persönlichen Struktur. Im Gegensatz dazu, kann in den Statuten einer AG diesem Bedürfnis von zusätzlicher interner Gesellschaftspflichten nicht entsprochen werden. Die Liberierungspflicht ist die einzige statutarische Pflicht des Aktionärs. Andere Pflichten sind unzulässig.
Unsere Empfehlung
Die Vor- und Nachteile einer GmbH oder AG müssen unbedingt analysiert und bei der Wahl der Gesellschaftsform bewusst ausgeschöpft werden. Die GmbH sollte nicht alleine wegen des niedrigeren Grundungskapital gewählt werden.
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